| 1. Allgemeines |
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Es gelten ausschließlich die nachfolgend
aufgeführten AGB. Abweichungen sind nur mit unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere AGB gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren ABG abweichender
Bestimmungen die Lieferung ausführen. Die Geschäftsbedingungen
gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Abweichenden AGB unserer Vertragspartner -insbesondere Einkaufsbedingungen-
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kunden im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d. h. natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln. |
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| 2. Vertragsabschluss |
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| 2.1 Angebote |
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Angebote sind freibleibend falls nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde. Dem Angebot beiliegende Zeichnungen
und Datenblätter unterliegen dem Urheber- und Eigentumsrecht.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und können
zurückgefordert werden. |
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| 2.2 Bestellung / Lieferung |
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Mit der Bestellung einer
Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Jeder Liefervertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung zustande. Bei Sofortlieferung ist die Rechnung
gleichzeitig Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, das
in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung
dar, kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt
nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu
vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet. Nebenabreden und Änderungen
bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers.
Für Falschlieferungen aufgrund fehlerhafter Bestellungen übernehmen
wir keine Haftung. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung
sind nur bindend, wenn diese schriftlich bestätigt werden.
Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt nach unserer Wahl. Bei
Versandvorschrift durch den Besteller sind evtl. Mehrkosten für
Verpackung und Versand durch diesen zu tragen. Dies gilt auch für
versandkostenfreie Bestellungen mit einem Bestellwert ab €
1.500,00.
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| 3. Preise und Zahlungsbedingungen |
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| Alle Preise gelten ab Werk
Sarstedt und werden in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
ausgewiesen. Bei Versendungsverkauf versteht sich der Kaufpreis zzgl.
der Verpackungs- und Versandkosten. Diese können auf Nachfrage
mitgeteilt werden. Ab einem Bestellwert von € 1.500,-- erfolgt
die Lieferung frei Haus. Bei Auslandslieferungen frei bis Deutsche
Grenze. |
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| Dem Kunden entstehen bei Bestellung
durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen
Kosten. Der Kaufpreis der Ware wird dem Kunden per Rechnung mitgeteilt.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum
zu leisten. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. |
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| Bei Vereinbarung der Zahlung
mittels Wechsel oder Schecks werden diese nur zahlungshalber angenommen.
Diskontspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Kunde hat ein
Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. |
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| Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. |
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Der Kunde hat während
des Verzuges die Grenzschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behalten wir uns vor, einen
höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. |
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| Änderungen der Preise
in Form von Rabatten und Änderung der Zahlungsbedingungen haben
nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart werden. Erfährt
der Lieferant nach Vertragsabschluss, dass der Auftraggeber nicht
kreditwürdig ist, bzw. sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet,
so ist er berechtigt, Zahlung vor Lieferung zu verlangen, auch für
den Fall, dass die Auftragsbestätigung eine andere Zahlungsweise
vorsieht. |
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| 4. Gefahrübergang |
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Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit
der Übergabe, beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt
geht auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich,
wenn der Käufer in Verzug ist. |
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5. Gewährleistung |
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| Für Mängel der Ware
leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann
der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere
bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu. |
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Offensichtliche Mängel
müssen uns innerhalb einer Frist von 8 Kalendertagen ab Empfang
der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung
des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. |
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| Wählt der Kunde wegen
eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. |
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| Wählt der Kunde nach gescheiterter
Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
wenn dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich
auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht
haben. |
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| Die Gewährleistungspflicht
beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. (Absatz
2 dieser Bestimmung) |
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Als Beschaffenheit der Ware
gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar. |
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Erhält der Kunde eine
mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht. |
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| Garantien im Rechtssinne erhält
der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. |
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6. Haftungsbeschränkungen |
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| Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. |
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| Gegenüber Kunden haften
wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht. |
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| Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. |
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| Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn Arglist vorwerfbar ist. |
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| 7. Eigentumsvorbehalt |
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| Bei Verträgen mit Kunden
behalten wir uns das Eigentumsrecht an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
vor. |
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Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. |
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| Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen. |
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| Der Kunde ist verpflichtet,
uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich
anzuzeigen. Ein Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. |
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Wir sind berechtigt, bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. 3 und 4 dieser Bestimmung
vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. |
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| Der Kunde ist berechtigt, die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. |
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Die Be- und Verarbeitung
der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag
von uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum
im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die
Ware mit anderen, uns nicht gehörigen Gegenständen vermischt
ist. |
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8. Schlussbestimmungen |
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. |
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Ist der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. |
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| Sollten einzelne Bestimmungen
des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll
durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem Unwirksamen möglichst nahe kommt. |
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Gerichtsstand: Amtsgericht Hildesheim
Sarstedt, Januar 2007 |
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